Das Aktionsbündnis Gesundheit rund um die Geburt in Niedersachsen arbeitet im sechsten Jahr an der Umsetzung des gleichlautenden Gesundheitsziels. In unserem Bündnis sind eine Vielzahl von Verbänden zusammengeschlossen, die das Ziel eint, die Lebensphase rund um die Geburt unter den Schutz der Gesellschaft zu stellen und dabei die Bedürfnisse der Frauen, Kinder und Familien deutlich zu berücksichtigen. Hierzu ist eine dringende Verbesserung der Angebote und Betreuungen erforderlich. Ebenso besteht es einer grundlegenden gemeinsamen Haltung, dass eine Geburt ein natürlicher Prozess ist, der die Frauen und Familien mit ihren Bedarfen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt stellt.

Die Möglichkeit der Stellungnahme zur Verordnung freut uns.

Bereits in der Enquetekommission, wie auch zum Krankenhausgesetz bemerkten wir immer wieder eine bei Weitem nicht ausreichende Berücksichtigung der besonderen Rolle der Geburtshilfe und ihrer daraus resultierenden Bedarfe. Obwohl bei mehr als 78000 im Jahr 2021 in Niedersachsen die Geburtshilfe die häufigste Gesundheitsleistung ist, findet eine Marginalisierung statt, es fehlt die intensive Beachtung. In allen Schritten Enquetekommission, Krankenhausgesetz und Verordnung wurden die besonderen Bedingungen der Geburtshilfe bisher kaum berücksichtigt. Auch die Bedarfe und Bedürfnisse der Frauen wurden nicht erhoben, nicht angehört und daher nicht angemessen berücksichtigt. Das Aktionsbündnis hält die Verortung der Geburtshilfe in der Grundversorgung für erforderlich. Leider ist dies nicht in das niedersächsische Krankenhausgesetz aufgenommen worden. Die Geburtshilfe bleibt, trotz des Erfordernisses der flächendeckenden Versorgung, ohne Sicherung. Die mangelnde Analyse der Schließungsgründe und das Nichtreingreifen des Landes in Form von Stützung der Unterfinanzierung in diesem Bereich wird auch weiterhin zu Schließungen führen, die jedoch immer weniger zu kompensieren sind. Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf.

Hier fordert das Aktionsbündnis dringend ein Eingreifen:

  • Weitere Schließungen müssen verhindert werden,
  • die Ergebnisse der Arbeitsgruppen des Runden Tisches Geburtshilfe in Niedersachsen müssen in die Verordnung eingearbeitet werden,
  • ein Konzept der flächendeckenden Versorgung mit ausreichender Finanzierung der Vorhaltekosten ist zu erarbeiten,
  • Anreize zum Erhalt der erforderlichen geburtshilflichen Abteilungen müssen gesetzt werden.

Die gesamte Stellungnahme kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden:

Stellungnahme-Vo-KHG-Aktionsbuendnis-Gesundheit-rund-um-die-Geburt