Bereits seit 2017 setzt sich das Aktionsbündnis dafür ein, dass das Nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ flächendeckend umgesetzt wird. Eine wohnortnahe Versorgung steht dabei im Mittelpunkt. Gleichzeitig wird diese in Niedersachsen immer weiter eingeschränkt. Allein im Jahr 2021 wurden erneut zwei Kreißsäle geschlossen. In Emden und in Friesoythe können keine Kinder mehr geboren werden.
Schließt ein Kreißsaal in einer Region, hat das besonders zwei schwerwiegende Konsequenzen, die mit gesundheitlichen Risiken einhergehen: fehlende wohnortnahe Versorgung sowie überfüllte verbleibende Kreißsäle. Die Frauen müssen nun weite Wege zur Geburt in Kauf nehmen und haben keine Wahlmöglichkeit mehr. Die übrig gebliebenen 64 geburtshilflichen Abteilungen (2015 waren es noch 84) haben bereits eine sehr enge Versorgungslage oder sind teilweise überlastet und müssen Frauen abweisen.
Die wohnortnahe Versorgung ist gefährdet. Flächendeckende geburtshilfliche Angebote, die eine natürliche Geburt, wie auch alle anderen nötigen Eingriffe bis zum Kaiserschnitt und ausreichender Schmerzmedikation ermöglichen, werden in Level 4 Häusern bewältigt. Diese Grundversorgung, mit gut angeschlossenen Level 1 und 2 Häusern, sollte unbedingt erhalten werden.
Die längere Fahrzeit zum Geburtsort erhöht die Zahl der Schwangeren, die Fahrzeiten mit starken Wehen nicht einschätzen können und unter starkem Stress in der Klinik ankommen oder aus Angst viel zu früh eine geburtshilfliche Abteilung aufsuchen. Sowohl Stress als auch Angst hemmen den Geburtsverlauf und gehen häufig mit vermehrten Eingriffen und einer Interventionskaskade einher. Auch die Überfüllung der verbleibenden Kreißsäle birgt ein zusätzliches gesundheitliches Risiko für Mutter und Kind, da überlastetes Personal eine zuverlässige Begleitung der Frauen und Babys – und damit das frühzeitige Erkennen von Komplikationen – nicht lückenlos gewährleisten kann.
Die Überbeanspruchung führt dazu, dass immer mehr Hebammen, Ärzte und Ärztinnen die klinische Geburtshilfe verlassen und weitere Lücken mit der Versorgung der Geburtshilfe entstehen.
Die sichere Versorgung rund um die Geburt ist ein grundlegendes Frauenrecht. Dieses Recht muss in gleicher Weise verankert werden wie die wohnortnahe Versorgung in Chirurgie und Innerer Medizin. Die Geburtshilfe muss als Akutversorgung zur Notfall- und Grundversorgung mit in die Krankenhausplanung aufgenommen werden.
(Pressemitteilung vom 15.2.2022)